Kontrollfahrt
Du musst Deinen ausländischen Führerausweis umtauschen? Die folgenden Voraussetzungen gelten für eine Umschreibung:
- Du warst mindestens 12 Monate im Ausland und hast in dieser Zeit den ausländischen Ausweis erworben (Wohnsitz im Ausland)
- Du hast einen ausländischen Fahrausweis erworben und erst später die schweizerische Niederlassung erhalten.
- Du bist weniger als 12 Monate in der Schweiz wohnhaft.
Vorgehensweise zum Führerausweisumtausch
Wenn Du einen der oben erwähnten Punkte erfüllst, dann kannst Du die Kontrollfahrt absolvieren. Diese Fahrt ist eine vereinfachte, praktische Prüfung, welche die Eignung als Fahrzeuglenker im Strassenverkehr und das Wissen um die schweizerischen Strassenrechte kontrolliert.
Erfahrungsgemäss empfehlen wir Dir, einige Fahrstunden zur Prüfungsvorbereitung.
Wichtig! Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Sollte diese Kontrollfahrt negativ verlaufen, muss die komplette Schweizer Führerprüfung (inkl. aller Kurse, der Theorieprüfung und der praktischen Prüfung) absolviert werden.
Auffrischung
- Bist Du schon lange nicht mehr mit dem Auto gefahren?
- Ist es schon lange her, seit Deiner praktischen Prüfung?
- Fühlst Du Dich nicht mehr so sicher hinter dem Steuer?
Kein Problem, geniere Dich nicht!
Gerne helfe ich Dir wieder auf die Räder. Vielleicht wieder etwas Übung beim Parkieren im Parkhaus oder beim Kreisel fahren?
Eine Auffrischung im belebten Stadtverkehr kann genau so eine Übung sein wie das Fahren auf der Autobahn.